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Die Verschärfung des Sexualstrafrechts ist in Kraft getreten. Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht sei am 26.01.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden, teilt das Bundesjustizministerium am 28.01.2015 mit. Würden Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen zu kommerziellen Zwecken hergestellt oder anderen angeboten, sei dies nunmehr strafbar. Sozial übliches und alltägliches Verhalten bleibe aber straffrei, zum Beispiel, wenn Eltern ihre Kinder am Strand fotografierten.

Sexualstraftaten verjähren später

Nach der Neuregelung ist künftig auch die unbefugte Verbreitung von Bildaufnahmen, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, unter Strafe gestellt. Damit soll ein besserer Schutz vor «Cybermobbing» gewährleistet werden. Zudem verjähren Sexualstraftaten später. Die strafrechtliche Verjährung bei Sexualdelikten, insbesondere beim sexuellen Kindesmissbrauch, beginnt nunmehr erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor Vollendung des 50. Lebensjahrs des Opfers verjähren.

 

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck

Gesetz zum besseren Schutz vor sexuellem Missbrauch in Kraft getreten

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