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Bundesrichter Thomas Fischer fordert die Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Diese sei eine verfassungswidrige Idee aus der Vergangenheit und reine Symbolik, schreibt der Strafrichter am Bundesgerichtshof am 24.02.2015 in einem Beitrag für «Zeit Online». «Wir sollten uns von ihr verabschieden».

Lebenslang dauert im Schnitt 19,5 Jahre

Derzeit verbüßten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Täter im Schnitt ungefähr 19,5 Jahre Haft, schreibt der Vorsitzende Richter des zweiten BGH-Strafsenats. «Die lebenslange Freiheitsstrafe ist bei uns nämlich vor allem eine symbolische Veranstaltung». Politiker trauten sich aber nicht, das zuzugeben. So habe Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits mitgeteilt, dass bei seiner beabsichtigten Reformierung der Tötungsdelikte die lebenslange Freiheitsstrafe nicht zur Disposition stehe. Das Bundesjustizministerium wollte den Beitrag Fischers nicht kommentieren.

 

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, (dpa).

 

BGH-Richter Fischer fordert Abschaffung der lebenslangen Freiheitsstrafe

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