Der Kinderschutzbund Niedersachsen will die vom Landgericht Verden verhängte Geldauflage von Sebastian Edathy nun doch nicht annehmen. Die Entscheidung, das Kinderporno-Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten für eine Zahlung von 5.000 Euro einzustellen, sei ein «fatales Signal», teilte der Verband am 03.03.2015 in Hannover mit.
Kein Freikauf von Vergehen gegen Kinder
Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass es möglich sei, sich von Vergehen gegen Kinder freikaufen zu können, erklärte der Verband. Er hat nach eigenen Angaben das Gericht bereits gebeten, einen neuen Empfänger für die Geldauflage zu bestimmen. Der Prozess war am 02.02.2015 ohne eine Verurteilung zu Ende gegangen. Edathy hatte vor Gericht zugegeben, Bilder und Videos besessen zu haben, die laut Staatsanwaltschaft kinder- und jugendpornografisch sind.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 4. März 2015 (dpa)