Bundesrat billigt Sterbehilfegesetz
Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung steht in Deutschland künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 27.11.2015 ein entsprechendes Gesetz zur Einführung eines neuen Straftatbestandes - § 217 StGB. Das Gesetz wird am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten.
Es drohen jetzt all denjenigen bis zu drei Jahre Haft, die beispielsweise
Sterbewilligen geschäftsmäßig tödliche Medikamente gewähren. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, sind von der Strafandrohung ausgenommen.
Suizid bleibt straflos
Das Gesetz hat zum Ziel, die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids und der Teilnahme daran wird nicht infrage gestellt.