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Strafrecht

AG Königstein: Ein Jahr ohne Bewährung für Bombendrohung bei Schröder-Party

3 Apr 2016

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Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 30. März 2016 (dpa).

Für die Bombendrohung bei einer Feier zum 70. Geburtstag von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) muss ein Mann ins Gefängnis. Der 39 Jahre alte Angeklagte wurde am 29.03.2016 in Hessen zu einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er habe Täterwissen gehabt, dies habe ihn überführt, sagte die Richterin am Amtsgericht Königstein.

 

Verurteilter mehrfach vorbestraft

 

Der in Berlin wohnende Mann hatte sich zunächst gestellt, dann die Tat jedoch abgestritten. Er wurde wegen Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten sowie Bedrohung verurteilt. Seine Rechtsanwältin hatte einen Freispruch beantragt, der Staatsanwalt plädierte auf eine 14-monatige Haftstrafe. Der mehrfach vorbestrafte Mann hatte am Abend des 12.05.2014 im Schlosshotel Kronberg in der Nähe von Frankfurt angerufen und mit einer Bombe gedroht. Dort feierte Schröder mit ranghohen Gästen seinen 70. Geburtstag nach. Das Hotel wurde evakuiert.

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