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LG Frankfurt am Main hat an Umsatzsteuerbetrug beteiligte Banker verurteilt

Das Frankfurter Landgericht hat sechs ehemalige Beschäftigte der Deutschen Bank verurteilt, weil sie millionenschwere Steuerbetrügereien ermöglicht haben. Die Bankangestellten waren nach Ansicht des Gerichts wesentlicher Bestandteil eines Umsatzsteuerkarussells, mit dem eine internationale Tätergruppe in den Jahren 2009 und 2010 rund 850 Millionen Euro hinterzogen haben soll.

Nur Strafe des ranghöchsten Beamten nicht zu Bewährung ausgesetzt

Nur der ranghöchste Bankangestellte, der Abteilungsleiter Heinz H., erhielt am 13.06.2016 mit drei Jahren eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Die übrigen Angeklagten müssen neben ihren Bewährungsstrafen zwischen einem und zwei Jahren noch Geldbußen von bis zu 200.000 Euro zahlen. Es handelt sich um frühere Geschäftskundenbetreuer, Mitarbeiter der Handels- sowie der Rechtsabteilung. Ihre Büros waren im April 2010 bei einer Großrazzia durchsucht worden. Das Institut selbst wird nicht beschuldigt.

Umsatzsteuerkarussell beim Handel mit CO2-Emissionsrechten

Das Umsatzsteuerkarussell soll von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 auf Hochtouren gelaufen sein. Beim Handel mit EU-Rechten zum Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids wurden nach Erkenntnissen der Ermittler über deutsche Gesellschaften Emissionsrechte aus dem Ausland gekauft und im Inland über Zwischenfirmen weiterverkauft, ohne Umsatzsteuer zu bezahlen. Die jeweils letzte Gesellschaft in der Kette veräußerte die Papiere wieder ins Ausland. Dafür ließen sich die Betrüger vom Finanzamt Umsatzsteuer zurückerstatten, die nie gezahlt worden war.

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