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Das Bußgeldverfahren ist der sog. kleine Bruder des Strafrechts. Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid (mit Bußgeld, Fahrverbot und Punkten) wegen Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a StVG, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß,  Abstandsvergehen o.a. erhalten haben.

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