Wenn Sie mich außerhalb meiner Geschäftszeiten nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte in Notfällen (z.B. Festnahmen, Wohnungsdurchsuchungen oder andere Zwangsmaßnahmen) folgende Daten auf meinem Anrufbeantworter:
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Vor-, Nachname und Geburtsdatum des oder der Betroffenen
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Name und Telefondurchwahl der Dienststelle
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Name des zuständigen Beamten
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Ihren Namen und Ihre Telefonnummer
Wir nehmen unverzüglich Kontakt zu Ihnen auf und veranlassen danach die notwendigen Maßnahmen. Nutzen Sie den Service bitte ausschließlich in akuten Notsituationen.
Anwaltsnotdienst in Strafsachen
Wer wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder anderen Zwangsmaßnahmen unterworfen wird (z.B. Wohnungsdurchsuchung), sollte sofort mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufnehmen. Denn häufig kann es für das weitere Strafverfahren von entscheidender Bedeutung sein, ob ein Strafverteidiger von Anfang an mit der Verteidigung betraut ist oder ob er erst später in dem Verfahren tätig wird. Gerade in den Fällen der Festnahme, der Verhaftung und der Hausdurchsuchung ist es wichtig, sofort einen Strafverteidiger zu informieren.
Alle Beschuldigten haben das Recht sich jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin ihrer Wahl beraten zu lassen. Eine beabsichtigte Vernehmung muss verschoben werden, wenn Beschuldigte erklären, sich zuerst anwaltlich beraten lassen zu wollen. Es muss die Gelegenheit gegeben werden, mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen.