
Rechtsgebiet
Allgemeines Strafrecht
Verteidigung im Allgemeinen Strafrecht: Ihr zuverlässiger Partner
Das allgemeine Strafrecht umfasst eine Vielzahl von Delikten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Dazu zählen unter anderem Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl und Betrug. Als erfahrener Rechtsanwalt im Bereich des allgemeinen Strafrechts stehe ich Ihnen mit umfassender Expertise zur Seite, um Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe zu verteidigen.
Mein Vorgehen bei strafrechtlichen Vorwürfen:
- Erstberatung: Nach Beauftragung nehme ich mir Zeit für ein persönliches Gespräch, in dem wir alle relevanten Informationen zum weiteren Vorgehen besprechen.
- Akteneinsicht: Ich beantrage Einsicht in die Ermittlungsakte, um die Beweismittel und die Grundlage der gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu prüfen.
- Strategieentwicklung: Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Verteidigungsstrategie, die bereits zu Beginn des Verfahrens Einfluss auf dessen Ausgang nimmt.
Ihre Rechte als Beschuldigter:
- Schweigerecht: Ich empfehle, keine Angaben zur Sache gegenüber der Polizei, derStaatsanwaltschaft oder einem Richter zu machen. Ihr Schweigen darf unter keinen Umständen gegen Sie verwendet werden.
- Recht auf Verteidigung: Als Beschuldigter haben Sie das Recht, sich durch einen Anwalt verteidigen zu lassen. Ich stehe Ihnen in allen Phasen des Verfahrens zur Seite.
Beispiele für Delikte im Allgemeinen Strafrecht:
- Körperverletzung: Einfache, fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung (§§ 223, 224, 229 StGB)
- Diebstahl: Einfacher Diebstahl oder Diebstahl mit Waffen (§§ 242, 244 StGB)
- Betrug: Betrug und Computerbetrug (§§ 263, 263a StGB)
- Beleidigung: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung (§§ 185, 186, 187 StGB)
- Nötigung und Bedrohung: Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB)
Sollten Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert sein, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Gemeinsam erarbeiten wir eine effektive Verteidigungsstrategie, um Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.
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