
Rechtsgebiet
Betäubungsmittelstrafrecht
Strafverteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht – Kompetente Unterstützung bei Vorwürfen
Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) kann erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die schnell zu einer Verhaftung, Hausdurchsuchung oder Freiheitsstrafe führen können. Ob bei einer Verkehrskontrolle oder durch Ermittlungen gegen Dritte – wenn Sie mit dem Vorwurf des unerlaubten Besitzes oder Handels von Betäubungsmitteln konfrontiert sind, sollten Sie umgehend rechtliche Unterstützung einholen.
Mögliche Anklagepunkte im Betäubungsmittelstrafrecht:
- Verstoß gegen das BtMG, § 29 BtMG
- Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 BtMG
- Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 3 BtMG
- Gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, § 29 Absatz 1 Nr. 1 und 3 BtMG
Warum eine sofortige Verteidigung wichtig ist:
Gerade bei einem Vorwurf im Betäubungsmittelstrafrecht ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keine Aussagen zu machen, die Ihnen schaden könnten. Bereits der Transport oder die Vermittlung von Betäubungsmitteln kann als Handel gewertet werden, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. In Fällen, in denen Waffen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln gefunden werden, drohen besonders hohe Strafen – unter anderem gemäß § 30a BtMG eine Mindeststrafe von fünf Jahren.
Maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie:
Ich berate Sie als erfahrener Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte kläre ich die Details des Falles, z. B. den Wirkstoffgehalt der beschlagnahmten Drogen und deren Herkunft, um Ihre Chancen auf eine günstige Lösung zu erhöhen. Zögern Sie nicht, mich frühzeitig zu kontaktieren – ich unterstütze Sie bei allen Fragen und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Betäubungsmittelstrafrecht.