Rechtsgebiet

Kinderpornographie

Strafverteidigung bei Kinderpornografie – Schnelle Hilfe in einem schweren Vorwurf

Der Vorwurf der Kinderpornografie ist nicht nur mit schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen verbunden, sondern auch mit einem enormen Risiko für Ihre Reputation. Der Gesetzgeber stellt die Verbreitung, den Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Inhalte unter Strafe (§ 184b StGB).

Wann handelt es sich um Kinderpornografie?

Als kinderpornografische Inhalte gelten Darstellungen, die sexuelle Handlungen an oder von Kindern zeigen oder Kinder in sexualisierten Positionen darstellen. Dabei sind Kinder als Personen unter 14 Jahren definiert. Die juristische Einordnung ist oft komplex, und gerade bei unklaren oder alltäglichen Darstellungen kann es zu Missverständnissen kommen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann hier die entscheidenden Unterschiede herausarbeiten.

Warum sollten Sie sich rechtzeitig Unterstützung suchen?

Im Falle eines Vorwurfs der Kinderpornografie ist schnelles Handeln gefragt. Beschuldigte sind oft überfordert und können sich durch falsche Aussagen selbst belasten. Ein Anwalt für Strafrecht kann frühzeitig überprüfen, ob die Ermittlungen korrekt sind und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.

Unsere Expertise für Ihre Verteidigung

Wir bieten Ihnen eine kompetente Verteidigung, die auf jahrelanger Erfahrung im Sexualstrafrecht basiert. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Sie zu finden – egal, ob es sich um eine außergerichtliche Einigung oder eine gerichtliche Verteidigung handelt. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch, in dem wir Ihre rechtliche Situation sorgfältig prüfen. Wir stehen Ihnen im gesamten Verfahren mit fachlicher Expertise zur Seite.