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Nebenklage und Zeugenbeistand
Nebenklage und Zeugenbeistand – Ihre Rechte als Opfer einer Straftat
Als Opfer einer Straftat sind Ihre Rechte im Strafverfahren häufig stark eingeschränkt. In erster Linie gelten Sie als Zeuge, dessen Aufgabe es ist, vor Gericht Informationen beizutragen – ähnlich wie Beweismaterial wie Videoaufnahmen oder DNA-Spuren. Doch es geht nicht nur um die Fakten, sondern auch um Ihre Rechte, Ihre Interessen und Ihre Gefühle, die berücksichtigt werden müssen. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimme gehört wird und Sie aktiv in den Prozess eingebunden werden, kann die Nebenklage eine wichtige Rolle spielen.
Warum brauche ich als Nebenkläger einen Rechtsanwalt?
Durch die Nebenklage erhalten Sie die Möglichkeit, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen und Ihre Stimme zu erheben. Als Nebenkläger dürfen Sie selbst oder über Ihren Anwalt Fragen stellen, Beweisanträge einreichen und Erklärungen abgeben. In vielen Fällen kann Ihr Anwalt sogar ein Plädoyer im Schlussvortrag des Verfahrens halten. So können Sie Ihre Rechte als Opfer besser wahren und das Verfahren stärker mitgestalten.
Wann kann ich Nebenkläger werden?
Die Strafprozessordnung (StPO) legt in § 395 fest, unter welchen Bedingungen Sie sich als Nebenkläger an einem Verfahren beteiligen dürfen. Grundsätzlich haben Verletzte schwerer Straftaten, insbesondere bei Tötungsdelikten, das Recht, sich der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen. Bei Tötungsdelikten dürfen beispielsweise die Hinterbliebenen wie Eltern, Ehepartner, Kinder oder Geschwister als Nebenkläger auftreten.
Die Nebenklage ist bei einer Reihe von Straftaten zulässig, etwa:
- Sexualdelikte, wie Vergewaltigung, sexueller Missbrauch oder sexuelle Nötigung
- Kapitaldelikte, wie Mord und Totschlag
- Körperverletzung §§ 221, 223 bis 226a, 340 Strafgesetzbuch (StGB)
- Freiheitsberaubung §§ 232 bis 238, 239 Absatz 3, 239a, 239b, 240 Absatz 4 StGB
Kosten der Nebenklage
Oftmals müssen Sie als Opfer schwerer Straftaten die Kosten für Ihren Anwalt nicht selbst tragen. In solchen Fällen wird der Nebenklagevertreter in der Regel auf Staatskosten bestellt, wenn eine schwere Straftat vorliegt. Falls eine Bestellung des Anwalts nicht infrage kommt, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, deren Gewährung abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen ist.
Zeugenbeistand – Unterstützung für Zeugen und Verletzte
Auch wenn Sie nicht als Nebenkläger auftreten, haben Sie als Zeuge oder Verletzter das Recht auf einen eigenen Rechtsanwalt. Dieser Zeugenbeistand begleitet Sie während Ihrer Vernehmung im Ermittlungsverfahren sowie während der Hauptverhandlung. Ihr Anwalt sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie bei der Vernehmung richtig unterstützt werden. Die Kosten für den Zeugenbeistand tragen Sie grundsätzlich selbst, außer in Ausnahmefällen, wenn der Zeuge nicht in der Lage ist, seine Rechte alleine wahrzunehmen. In diesen Fällen kann das Gericht einen Anwalt als Zeugenbeistand bestellen.
Meine Arbeit als Nebenklagevertreterin und Zeugenbeistand
Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht stehe ich Ihnen als Opferanwalt in allen Fragen rund um Nebenklage und Zeugenbeistand zur Seite. Dabei liegt mein Fokus darauf, Ihre Rechte als Opfer zu wahren und Sie umfassend über den Ablauf des Verfahrens zu informieren. Ich werde Sie gezielt auf die Herausforderungen des Verfahrens vorbereiten und Ihre Interessen vor Gericht genauso engagiert vertreten wie die eines Angeklagten.
Mein Ziel ist es, für Sie die bestmögliche rechtliche Unterstützung zu gewährleisten, indem ich Ihre Rechte als Opfer ernst nehme und Ihnen helfe, Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldforderungen durchzusetzen. Hierbei setze ich auf eine detaillierte Beratung und effektive Handhabung von Adhäsionsanträgen sowie die Geltendmachung von Ansprüchen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Durch meine Erfahrung als Strafverteidiger kenne ich nicht nur die Perspektiven der Opfer, sondern auch die der Täter, was mir ermöglicht, auf die Taktiken der Verteidigung angemessen zu reagieren und sicherzustellen, dass Ihre Rechte optimal geschützt werden. In jedem Schritt des Verfahrens stehe ich an Ihrer Seite, um für Ihre Rechte zu kämpfen und Ihnen zu helfen, das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
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