
Rechtsgebiet
Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger im Strafrecht – Ihre Rechte und die Wahl Ihres Anwalts
Im Strafverfahren haben Sie das Recht auf eine angemessene Verteidigung. Wenn Sie sich einen Anwalt nicht selbst aussuchen können oder wollen, wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestimmt. Doch ist das wirklich der beste Weg? Und was genau verbirgt sich hinter einem Pflichtverteidiger?
Was ist ein Pflichtverteidiger und wie wird er bestimmt?
Ein Pflichtverteidiger ist ein Anwalt, der Ihnen vom Gericht zugewiesen wird, wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst einen Verteidiger auszusuchen oder auf Ihr Wahlrecht verzichten. Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Pflichtverteidiger nicht weniger engagiert oder weniger qualifiziert als Wahlverteidiger. Tatsächlich haben Sie das Recht, einen Pflichtverteidiger selbst auszuwählen. Nur wenn Sie innerhalb einer bestimmten Frist keinen Anwalt benennen, wird der Richter für Sie einen Pflichtverteidiger bestimmen.
Warum sollten Sie Ihren Pflichtverteidiger selbst auswählen?
Wenn Sie keinen Anwalt benennen, übernimmt das Gericht die Auswahl eines Pflichtverteidigers für Sie. Hier stellt sich die Frage: Welche Kriterien sollte ein Richter bei der Auswahl eines Anwalts anlegen? Während einige Anwälte sich intensiv für die Rechte ihrer Mandanten einsetzen, gibt es auch solche, die lediglich auf eine schnelle Verurteilung hinarbeiten und ihren Mandanten wenig Unterstützung bieten. Möchten Sie wirklich, dass ein Richter entscheidet, welche Art von Verteidigung Sie bekommen? Sie haben die Möglichkeit, einen engagierten und kompetenten Anwalt auszuwählen – nutzen Sie dieses Recht.
Wann haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren haben Sie grundsätzlich das Recht auf Verteidigung. Sie können sogar bis zu drei Anwälte als Wahlverteidiger benennen. Beachten Sie jedoch, dass die Kosten für Wahlverteidiger von Ihnen selbst getragen werden müssen. In bestimmten Fällen, die als „notwendige Verteidigung“ bezeichnet werden, haben Sie automatisch Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Die Kosten für diesen werden zunächst vom Staat übernommen.
Fälle, in denen ein Pflichtverteidiger erforderlich ist:
Gemäß § 140 StPO gibt es mehrere Situationen, in denen Sie das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben, z. B.:
- Wenn zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet
- Wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird
- Wenn Ihnen ein Berufsverbot droht
- Wenn der Beschuldigte nach den §§ 115, 115a, 128 Absatz 1 oder § 129 StPO einem Gericht zur Entscheidung über Haft oder einstweilige Unterbringung vorzuführen ist
- Wenn Sie in Untersuchungshaft sind oder einstweilig untergebracht wurden
- Bei einem Sicherungsverfahren
- Wenn die Komplexität des Falls oder die Schwere der Tat eine Verteidigung erfordert, etwa bei einem drohenden Bewährungswiderruf
- Wenn absehbar ist, dass Sie sich selbst nicht verteidigen können
- Wenn einem Verletzten ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde
Kosten der Pflichtverteidigung
Ein wichtiger Vorteil der Pflichtverteidigung ist, dass die Staatskasse die Kosten für Ihren Pflichtverteidiger übernimmt – unabhängig von Ihrer finanziellen Situation. Im Falle einer Verurteilung wird das Gericht in der Regel entscheiden, dass Sie die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten für Ihren Pflichtverteidiger, übernehmen müssen. Eine Ausnahme bildet das Jugendstrafrecht, wo in der Regel keine Kosten dem Jugendlichen auferlegt werden.
Ihre Rechte und Ihre Wahl
Es ist entscheidend, den richtigen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Wenn Sie im Rahmen eines Strafverfahrens einen Pflichtverteidiger benötigen, haben Sie grundsätzlich das Recht, diesen selbst auszuwählen. Dies stellt sicher, dass Ihre Rechte bestmöglich gewahrt und verteidigt werden. Sollten Sie Fragen zur Wahl eines Pflichtverteidigers haben oder Unterstützung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich biete Ihnen eine schnelle und kompetente rechtliche Beratung, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen oder für eine persönliche Beratung bei mir zu melden.
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