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Strafverteidigung in der Untersuchungshaft

Schnelle Hilfe bei Untersuchungshaft – Ihr kompetenter Strafverteidiger

Bei einer Festnahme ist es entscheidend, sofort rechtliche Unterstützung zu erhalten. Wenn ein Angehöriger in Untersuchungshaft genommen wurde, stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Sie erreichen uns unter:

Telefon: 069/ 9564 9786

Notfallnummer (rund um die Uhr): 0160 – 69 39 545

Wann wird Untersuchungshaft angeordnet?

Die Untersuchungshaft kann gemäß § 112 StPO verhängt werden, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Es sind zwei Voraussetzungen notwendig:

  1. Dringender Tatverdacht – Dieser ist gegeben, wenn aufgrund der Ermittlungen eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine spätere Verurteilung des Beschuldigten besteht.
  2. Haftgrund – Zu den gängigen Haftgründen zählen:
    • Fluchtgefahr
    • Verdunkelungsgefahr
    • Wiederholungsgefahr

Der Haftgrund Fluchtgefahr ist der häufigste in der Praxis.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Untersuchungshaft einen schweren Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte des Beschuldigten darstellt. Daher muss sie immer verhältnismäßig sein und darf nur dann angeordnet werden, wenn sie zur Schwere des Vergehens und der zu erwartenden Strafe passt. Besonders bei geringfügigen Straftaten könnte eine Haftanordnung unangemessen oder sogar rechtswidrig sein.

Wie läuft das Verfahren ab?

Nach einer Festnahme muss der Beschuldigte spätestens am nächsten Tag einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob der Haftbefehl aufrechterhalten oder aufgehoben wird. Wird der Haftbefehl beibehalten, wird der Beschuldigte in Untersuchungshaft genommen. Wenn der Haftbefehl aufgehoben wird, bleibt der Beschuldigte zwar frei, das Verfahren läuft jedoch weiter.

In einigen Fällen kann der Haftbefehl unter bestimmten Auflagen außer Vollzug gesetzt werden, zum Beispiel durch:

  • Regelmäßige Meldung bei der Polizei
  • Aufenthaltsbeschränkungen
  • Kautionszahlungen

Wie lange kann Untersuchungshaft dauern?

Es gibt keine feste zeitliche Begrenzung für die Dauer der Untersuchungshaft. Ein besonderes Verfahren zur Beschleunigung ist vorgesehen, jedoch kann es dennoch Monate dauern, bis es zu einer Verhandlung kommt. Dauert die Haft länger als sechs Monate, muss das Oberlandesgericht regelmäßig prüfen, ob die Haft fortgesetzt werden darf. In jedem Fall hat der Beschuldigte die Möglichkeit, den Haftbefehl durch Rechtsmittel anfechten zu lassen. Hierbei ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Strafverteidiger unterstützen zu lassen.

Welche Rechtsmittel bestehen gegen die Untersuchungshaft?

Es gibt zwei wesentliche Rechtsmittel, um gegen einen Haftbefehl vorzugehen:

  1. Haftprüfung (§ 117 StPO): Hierbei wird geprüft, ob der Haftbefehl weiterhin gerechtfertigt ist.
  2. Haftbeschwerde (§§ 114, 304 StPO): Im Rahmen der Haftbeschwerde wird ohne Anhörung des Beschuldigten über die Fortdauer des Haftbefehls entschieden.

Ein erfahrener Strafverteidiger kann in beiden Fällen effektiv vorgehen, um die Haft möglichst schnell zu beenden.

Wie kann ein Strafverteidiger unterstützen?

Ein Strafverteidiger kann schon bei der Vorführung des Beschuldigten vor den Haftrichter eingreifen und versuchen, die Untersuchungshaft zu verhindern. Ist der Haftbefehl bereits erlassen, wird der Anwalt alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um die Haft zu beenden – sei es durch eine Haftprüfung oder Haftbeschwerde. Der Anwalt kann die Ermittlungsakten einsehen und sicherstellen, dass der Haftbefehl korrekt und verhältnismäßig ist.

Sollte die Haft auf dem Haftgrund der Fluchtgefahr beruhen, prüft der Strafverteidiger, ob eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls durch Auflagen oder Kaution möglich ist.

Strafverteidigung im Fall der Untersuchungshaft

Bei einer Festnahme oder Untersuchungshaft ist es unerlässlich, schnell einen kompetenten Strafverteidiger zu Rate zu ziehen. Ich bin auf das Strafrecht spezialisiert und verfüge über umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Untersuchungshaft.

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Für eine schnelle und effiziente rechtliche Beratung können Sie mich jederzeit telefonisch oder per E-Mail erreichen. In Notfällen stehe Ihnen ich rund um die Uhr zur Verfügung.

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