
Rechtsgebiet
Strafvollzug und Strafvollstreckung
Strafvollzug und Strafvollstreckung – Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Rechte
Das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers gilt nicht nur während eines Strafverfahrens, sondern auch im Bereich der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs. Daher stehe ich Ihnen auch nach der Verhängung eines Urteils, dem Ablauf der Rechtsmittelfristen oder der erfolglosen Einlegung von Rechtsmitteln kompetent zur Seite. Ich berate Sie über Ihre Möglichkeiten und Ihre Rechte, ganz gleich, ob es um die Vollstreckung von Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder Nebenentscheidungen geht.
Was ist der Unterschied zwischen Strafvollstreckung und Strafvollzug?
Während im Strafvollstreckungsrecht im Wesentlichen geklärt wird, ob und wann eine Strafe vollstreckt wird, regelt das Strafvollzugsrecht den tatsächlichen Vollzug einer Freiheitsstrafe. Wenn die Freiheitsstrafe rechtskräftig verhängt wurde, ist bereits die Vorbereitung auf den Strafvollzug von entscheidender Bedeutung. Dabei sind wichtige Fragen zu klären, wie etwa in welcher Justizvollzugsanstalt die Haftstrafe verbüßt wird, wann die Strafe angetreten werden muss und ob der offene oder geschlossene Vollzug infrage kommt.
Möglichkeiten zur Strafaufschub und Gnadengesuch
In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Strafaufschub zu stellen, um wichtige private oder berufliche Angelegenheiten zu regeln, bevor der Haftantritt erfolgt. Auch ein Gnadengesuch kann in Erwägung gezogen werden, wenn es sich um besonders belastende oder außergewöhnliche Situationen handelt. Ich stehe Ihnen zur Seite, um diese Optionen zu prüfen und durchzusetzen.
Vollzugslockerungen und offene Vollzugsbedingungen
Oftmals ist es möglich, eine Haftstrafe im offenen Vollzug zu verbüßen, was die Haftbedingungen deutlich verbessert und die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung erhöht. Ich unterstütze Sie dabei, Anträge auf Vollzugslockerungen zu stellen, die den Haftalltag für Sie erheblich erleichtern können. Hierzu gehören unter anderem die Beantragung von Freigang oder eine Beschäftigung außerhalb der Justizvollzugsanstalt. Der Erfolg solcher Anträge kann Ihre Situation im Strafvollzug erheblich verbessern und die Möglichkeit einer vorzeitigen Entlassung aus der Haft deutlich erhöhen.
Rechte im Strafvollzug und Strafrestaussetzung
Auch während des Strafvollzugs ist es entscheidend, Ihre Rechte zu schützen und durchzusetzen. Ich setze mich dafür ein, dass Sie zu Ihren Besuchsrechten, Hafturlaub oder der Ausstattung Ihrer Haftzelle kommen. Ein besonders wichtiger Schritt ist die Beantragung einer Aussetzung des Strafrests zur Bewährung, was Ihnen eine vorzeitige Entlassung ermöglichen kann.
Maßnahmen im Zusammenhang mit Geldstrafen und Nebenstrafen
Neben Freiheitsstrafen können auch Geldstrafen oder Maßnahmen wie Berufsverbote verhängt werden. In solchen Fällen kann ich Ihnen helfen, beispielsweise eine Ratenzahlung für eine Geldstrafe zu veranlassen oder einen Antrag auf Aufschub des Berufsverbots zu stellen. Auch hier gibt es rechtliche Möglichkeiten, Ihre Situation zu verbessern.
Unsere Unterstützung in belastenden Zeiten
Die Zeiten nach einer Strafverurteilung, während des Vollzugs oder bei der Vollstreckung einer Strafe sind oft sehr belastend und herausfordernd. Ich stehe Ihnen in allen rechtlichen und tatsächlichen Fragen des Strafvollzugs und der Strafvollstreckung zur Seite. Dabei ist es mein Ziel, Ihre Rechte zu schützen und die für Sie besten Lösungen zu erzielen, sei es durch Anträge auf Strafaufschub, Vollzugslockerungen oder die Durchsetzung anderer Rechte im Vollzug.
Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch oder kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail, um Ihre Optionen zu besprechen. Ich bin jederzeit bereit, Ihnen zu helfen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Haftbedingungen zu verbessern.
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