BGH: Urteil gegen Hoeneß-Erpresser rechtskräftig
Das Urteil gegen den Hoeneß-Erpresser ist nach einem Beschluss des BGH rechtskräftig. Der erheblich vorbestrafte Angeklagte war zunächst am 16.12.2014 vom Landgericht München II wegen versuchter Erpressung des früheren Präsidenten des Fußballclubs Bayern München e. V., Ulrich Hoeneß, zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte mit Beschluss vom 19.05.2015 (Az.: 1 StR 200/15) das vom Angeklagten mit der Revision ange
AG München: Schläge nach dem Unterricht
Schläge mit einem Besenstil nach gegenseitigen Beleidigungen können im Einzelfall zu einem Schmerzensgeldanspruch von 250 Euro führen, wenn die Verletzungen geringfügig waren. Das hat das AG München entschieden. Am 26.02.2014 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern einer Hauptschule in München. Beide besuchten am Nachmittag eine Arbeitsgemeinschaft, während der es zwischen ihnen zu einem Wortgefacht kam. Nach dem Unterricht gab es eine Rangelei, bei der der
OLG Hamm: Ärzte müssen wegen grob fehlerhafter Behandlung einer Patientin mehrere 100.000 Euro Schad
zu OLG Hamm , Urteil vom 04.12.2015 - 26 U 32/14; 26 U 33/14 Zwei Mediziner müssen wegen der grob fehlerhaften Behandlung einer Patientin mehrere 100.000 Euro Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit Urteile des Landgerichts Bochum bestätigt. Die Urteile vom 04.12.2015 (Az.: 26 U 32/14 und 26 U 33/14) sind noch nicht rechtskräftig. Gegen sie wurde jeweils Revision eingelegt, die beim Bundesgerichts
LG Aschaffenburg: Fast neun Jahre Haft für sexuellen Missbrauch bewusstloser Frauen
Wegen sexuellen Missbrauchs mehrerer bewusstloser Frauen ist ein Mann vom Landgericht Aschaffenburg zu acht Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Jahrelang hatte er sich als Fotograf ausgegeben, um junge Frauen zu Fotoshootings in Hotels und Wohnungen locken zu können. Angeklagter fotografierte bewusstlose Frauen in obszönen Posen Der 52-Jährige machte ihnen dabei stets weis, er fotografiere für eine Anti-Alkohol-Kampagne. Damit die Bilder echt aussehen, müssten sie
OLG Hamm: Das Verkehrschild ʺEnde der Autobahnʺ ordnet keine Geschwindigkeitsbegrenzung an
Das Verkehrsschild ʺEnde der Autobahnʺ (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung) zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es ordnet keine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Unter Hinweis auf diese rechtliche Regelung hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Essen aufgehoben. Der 1957 geborene Betroffene aus Essen fuhr im Mai 2014 mit seinem Pkw M
AG München: Drängeln nicht erlaubt
Das Amtsgericht München hat einen 39-jährigen PKW Fahrer aus 77855 Achern wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Ziffer 12.6.3 Bußgeldkatalog (Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes) zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Monat Fahrverbot verurteilt. Der Mann fuhr am 28.07.2014 um 17.30 Uhr mit seinem PKW auf der Autobahn A 99 bei Grasbrunn in Richtung Süden. Bei einer Geschwindigkeit von 115 Stundenkilometern hielt er den erforderlichen Sicherheitsabstand von 57,5 Metern zum