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22.03.2016 Urteil & Verfahrensbeendigung LG Berlin: Urteil im Prozess um die Tötung eines Türste

Das Landgericht Berlin - 22. Strafkammer - hat die Angeklagten im Prozess um die Tötung eines Türstehers vor der Berliner Diskothek "Soda Club" in den wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen.

Den Angeklagten - mutmaßlichen Mitgliedern der Rockergruppierung "Hells Angels" - war u.a. vorgeworfen worden, am 01.09.2013 aus Rache den Türsteher Sebastian K. erschossen zu haben. Nach 60 Verhandlungstagen und der Anhörung von 122 Zeugen ist das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass den Angeklagten Rene P. (32 Jahre), Dennis Sch. (30 Jahre) und Thomas F. (33 Jahre) die Tat nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen sei. Zwar habe es einen Zeugen vom Hörensagen gegeben, doch dessen Angaben seien nicht - wie es die obergerichtliche Rechtsprechung in diesen Fällen erfordere - von objektiven Beweisen oder Indizien gestützt worden, vielmehr seien sie sogar zum Teil widerlegt worden. Eine am Tatort aufgefundene Zigarettenkippe mit DNA-Spuren des Angeklagten Rene P. habe trotz aufwendiger Untersuchung zeitlich nicht zugeordnet werden können; sie hätte auch vor oder nach der Tat in Tatortnähe gelangt sein können, da der Angeklagte dort häufig verkehrt habe. Diese Beweislage reiche in der Gesamtschau nach rechtsstaatlichen Kriterien für eine Verurteilung nicht aus. Auch die Beteiligung des Angeklagten Rene P. an dem versuchten Mord eines Mitgliedes der Rocker-Gruppierung "Bandidos MC" im Dezember 2013 sei nicht nachzuweisen gewesen. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor in diesen Anklagepunkten ebenfalls auf Freispruch plädiert.

Wegen eines Überfalls auf die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten Rene P. verurteilte das Gericht den Angeklagten Rene P. zu 3 Jahren Freiheitsstrafe und den Angeklagten Dennis Sch. zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten. Das Gericht kam in diesem Anklagepunkt zu dem Ergebnis, dass Dennis Sch. die Frau nach Absprache mit Rene P. vor ihrer Haustür angegriffen und ihr gewaltsam die Handtasche mit insgesamt 15.000,00 Euro Bargeld entwendet habe. Dabei sei die Geschädigte verletzt worden. Das Gericht wertete diese Tat als gemeinschaftlichen Raub in Tateinheit mit Körperverletzung.

Urteil des LG Berlin vom 21.03.2016, Az.: 522 Ks 5/14

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