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BGH: Revision gegen Verurteilung wegen Mordes in Oberursel

Der BGH hat die Revision gegen Verurteilung wegen Mordes in Oberursel mit Beschluss als unbegründet verworfen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 57jährigen Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen entwickelte sich zwischen der Geschädigten, einer älteren Dame, und dem Angeklagten, der des Öfteren als Fliesenleger in deren Haus gearbeitet hatte, ein nahezu freundschaftliches Verhältnis. Während eines Treffens im Oktober 2013 erzählte die Geschädigte von einem Geldversteck, das sich im Esszimmer des Hauses befand. Der Angeklagte, der in der Folgezeit zunehmend in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und deshalb Streit mit seiner Ehefrau hatte, begab sich am 30.07.2014 zur Geschädigten, um sie um Geld zu bitten. Als diese seine Bitte ablehnte, tötete er die Geschädigte mit einem Teppichmesser und entwendete anschließend mindestens 35.000 € aus dem Geldversteck.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten, der die Tatbegehung gestanden hatte, durch Beschluss als unbegründet verworfen.

Beschluss des BGH vom 04.02.2016, Az.: 2 StR 527/15

Vorinstanz: LG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.05.2015, Az.: 5/21 Ks 3390 Js 231696/14 KAP (1/15)

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